E-Rechnungen ab 2025 rechtssicher archivieren
So einfach geht’s!
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen nicht nur revisionssicher erstellen und versenden, sondern auch archivieren. Doch was bedeutet das für Sie?
Der Empfang der E-Rechnung ist unkompliziert – ein normales E-Mail-Postfach genügt. Die Archivierung hingegen hat ihre Tücken: Hier gelten strenge Anforderungen gemäß den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Dokumentation (GoBD).
Müssen E-Mails mit E-Rechnungen archiviert werden?
Ja, wenn die E-Mail zentral für die steuerliche Nachvollziehbarkeit ist, unterliegt sie ebenfalls der zehnjährigen Aufbewahrungspflicht.
E-Mails clever archivieren mit MailStore
Mit der E-Mail-Archivierungslösung MailStore Server speichern Sie E-Mails und Anhänge in einem unabhängigen Archiv, noch bevor sie in den Postfächern erscheinen. So vermeiden Sie Datenverlust durch versehentliches oder absichtliches Löschen. Zudem sind die Daten im Archiv verschlüsselt und damit vor Manipulation geschützt.
Handeln Sie jetzt und seien Sie bereit ab 2025!